TSG Torpedos Taubertal
  Mitglied
 

Wie werde ich Mitglied?

Du hast Lust die TSG aktiv im Stadion zu unterstützen?
Du kommst aus dem Taubertal oder der näheren Umgebung?

dann werde Mitglied in unserem Fanclub!

Um Mitglied zu werden musst du nur:
1. die Satzung sorgfältig lesen (unten)
2. den Mitgliedsantrag per E-Mail anfordern
3. den Mitgliedsantrag wieder abgeben
     (persönlich oder per E-Mail)

Kontakt: tsgtorpedostbb@gmx.de


SATZUNG:

§ 1 Name und Sitz des Clubs

Der Fanclub wurde am 18.07.2008 unter dem Namen TSG Torpedos Taubertal gegründet. Er hat seinen Sitz in 97944 Boxberg-Unterschüpf.

§ 2 Zweck des Clubs

Der Zweck des Fanclubs ist es, die TSG 1899 Hoffenheim bei Heim- sowie Auswärtsspielen zu unterstützen und somit ein Teil der Hoffenheimer Fangemeinde zu sein.

§ 3 Haftung

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.

2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub (FC) kann über E-Mail oder per Telefon erfolgen. Über den dann zugeschickten Mitgliedsantrag kann die Aufnahme erfolgen, wenn der Vorstand die Aufnahme bewilligt.

2. Die Mitgliedschaft wird beendet:

a) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des Fanclubs, der nicht begründet werden muss.

b) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Fanclubs oder gegen die Stadionordnung. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, wenn ein Mitglied gegen die Interessen und Ziele des Clubs schwer verstoßen hat, oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.

3. Nach dem Austritt besteht kein Anspruch auf das Fanclubvermögen.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

1. Eine Mitgliederversammlung findet unregelmäßig nach Vereinbarung des Vorstands statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen. Das Erscheinen bei Mitgliederversammlungen ist Pflicht oder im Voraus mit Begründung zu entschuldigen.

2. Alle Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit.

4. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich statt, diese beinhaltet die Wahlen des Vorstands.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die ideellen und sportlichen Bestrebungen und Interessen des Fanclubs nach Kräften zu unterstützen. Des Weiteren sind sie dazu verpflichtet, das Ansehen des Clubs zu wahren.

4. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Allerdings werden Kosten für verschiedene Aktionen des Fanclubs anfallen. Diese Beiträge werden vom Kassenwart bei geeignetem Zeitpunkt eingesammelt.

§ 7 Organe des Fanclubs

1. Die Organe des Fanclubs sind:

a) Der Vorstand

b) Die Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen:

a) 1.Vorstandsvorsitzender

b) 2. Vorstandsvorsitzender

c) Kassenwart

d) Schriftführer

2. Pro Person darf nur ein Amt ausgeführt werden.

3. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor, beruft sie ein, erstellt die Tagesordnung und führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

4. Der Vorstand beschließt über alle Clubangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.

§ 9 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft in diesem Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.

2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere gegen die nachfolgenden Punkt führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.

a) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.

b) Das Mitglied erklärt, dass rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden.

c) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei dem Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält (mit Ausnahme der Stvo.).

d) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Club kein Imageverlust entsteht.

18.Juli 2008

 
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